Moin,
herzlich Willkommen beim
Sachverständigenbüro Schwientek!
Sie betreiben eine Verdunstungskühlanlage, einen Kühlturm oder Nassabscheider und suchen Leistungen rund im die 42. BImSchV? Dann sind Sie hier richtig.
Als ö.b.u.v. Sachverständiger prüfe ich Ihre Anlage nach §14 oder erstelle Ihnen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung.
Von Bremen aus bin ich für Sie in ganz Deutschland unterwegs.


Die 42. BImSchV
Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) regelt seit 2017 die technischen und organisatorischen Pflichten von Betreibern bei der Errichtung, der Beschaffenheit sowie dem Betrieb der Anlagen, die in den Anwendungsbereich fallen. Wesentlicher Zweck ist der hygienisch sichere Anlagenbetreib zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere die Vermeidung von Legionellenausbrüchen. Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen zu registrieren, regelmäßig zu überwachen und hygienerelevante Risiken systematisch zu bewerten. Die Einhaltung der Verordnung wird durch wiederkehrende Überprüfungen nach § 14 durch Sachverständige sichergestellt.
Verdunstungskühler
Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager
Kühlturm
ähnlich Verdunstungskühler, nur meist im natürlichen Zug und im Sinne der Verordnung mit einer Leistung von 200MW oder mehr
Nassabscheider
Abscheider, der dem Entfernen fester, flüssiger und gasförmiger Verunreinigungen aus einem Abgas mit Hilfe einer Waschflüssigkeit dient, wobei die Verunreinigungen an die in die Abgasströmung eingebrachte Waschflüssigkeit gebunden und mit dieser zusammen abgeschieden werden
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