MEINE LEISTUNGEN

Prüfungen gemäß §14 der 42. BImSchV von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern 

Gefährdungsbeurteilungen gemäß 42. BImSchV in Verbindung mit der VDI-2047 und VDI-3697 

Überprüfungen nach §14

Sämtliche Anlagen die unter die 42. BImSchV fallen müssen nach §14 alle 5 Jahre durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen (oder einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A) auf den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb überprüft werden. Für die Erstprüfung gelten folgende Fristen:

Inbetriebnahme vor 19.08.2011 à Erstüberprüfung bis 19.08.2019

Inbetriebnahme vor 19.08.2013 à Erstüberprüfung bis 19.08.2020

Inbetriebnahme vor 19.08.2015 à Erstüberprüfung bis 19.08.2021

Inbetriebnahme vor 19.08.2017 à Erstüberprüfung bis 19.08.2022

Im Rahmen der Überprüfung werden unter anderem das Betriebstagebuch, die Gefährdungsbeurteilung, der Anlagenzustand, die Laborberichte sowie der Maßnahmenplan beurteilt. Die Überprüfung erfolgt unabhängig, nachvollziehbar und regelwerkskonform auf Basis der 42. BImSchV und einschlägigen VDI-Normen.

Das Ergebnis wird in einem strukturierten Prüfbericht dokumentiert, der Betreibern als verlässliche Grundlage gegenüber Behörden dient und zur nachhaltigen Sicherstellung des hygienisch einwandfreien Anlagenbetriebs beiträgt.

GEfärdungsbeurteilungen

Die 42. BImSchV verpflichtet Betreiber zur Durchführung und regelmäßigen Aktualisierung einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, Risiken, insbesondere durch Legionellen, frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren.

Als ö.v.u.b. Sachverständiger erstelle ich Ihnen fachlich fundierte, praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der relevanten VDI-Richtlinien und des aktuellen Stands der Technik. Dabei werden mögliche Risiken analysiert und anschließend bewertet, unter anderem Anlagenkonzeption, Betriebsweise, Behandlungsprogramme, Wasserbeschaffenheit, Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle werden betrachtet.

Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung inklusive konkreter Maßnahmenempfehlungen, die Betreiber bei der Umsetzung der 42. BImSchV unterstützt und die Betriebssicherheit sowie Hygiene der Anlage nachhaltig verbessert.

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